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Arbeitsvertrag-Generator

Arbeitsvertrag für Vollzeit oder Teilzeit in wenigen Klicks: Vertragsparteien, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub und Kündigungsfristen eintragen — unbefristet oder befristet, sofort als PDF. Live-Vorschau direkt beim Ausfüllen.

Verarbeitung ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server übertragen.
Dieses Muster ersetzt keine Rechtsberatung — bei Sonderfällen anwaltlichen Rat einholen.

Vertragsdaten

Alle Angaben fließen sofort in die Vorschau rechts ein.

Vorlage:

Arbeitgeber

Arbeitnehmer

Beginn und Befristung

Vertragsart

Tätigkeit

Arbeitszeit

Beschäftigungsart

Verteilung auf Wochentage (optional)

Vergütung

Zahlungstermin

Sonderzahlungen (optional)

Urlaub

Gesetzlicher Mindesturlaub nach § 3 BUrlG: 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche bzw. 20 Werktage bei einer 5-Tage-Woche.

Kündigungsfristen

Probezeit

Nebenabreden

Ort & Datum für die Unterschrift

Über dieses Werkzeug

Der erzeugte Vertragstext ist ein allgemeines Muster für einen Standard-Arbeitsvertrag (Vollzeit oder Teilzeit, unbefristet oder befristet) und orientiert sich an den einschlägigen Vorschriften (gesetze-im-internet.de) — u. a. § 14 TzBfG (Befristung), § 622 BGB (Kündigungsfristen), § 3 BUrlG (Mindesturlaub) und § 2 NachwG (Nachweispflicht). Er deckt typische Regelungspunkte ab — Vertragsparteien, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Kündigung, Probezeit und Nebenabreden — ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung. Alle Eingaben bleiben ausschließlich lokal in Ihrem Browser (localStorage).

Häufige Fragen

Ist der Arbeitsvertrag rechtssicher?

Der erzeugte Vertragstext orientiert sich an den einschlägigen Vorschriften des BGB, TzBfG und Nachweisgesetzes und deckt die üblichen Regelungspunkte eines Vollzeit-/Teilzeit-Arbeitsvertrags ab. Er ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung — bei Sonderfällen sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden.

Brauche ich eine Probezeit-Klausel?

Nein, eine Probezeit ist nicht verpflichtend. Wird sie vereinbart, darf sie höchstens sechs Monate betragen; während dieser Zeit gilt nach § 622 Abs. 3 BGB eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen.

Welche Kündigungsfrist gilt?

Ohne abweichende Vereinbarung gelten die gesetzlichen Fristen nach § 622 BGB: eine Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, die sich für den Arbeitgeber mit der Beschäftigungsdauer stufenweise verlängert.

Muss der Arbeitsvertrag notariell beglaubigt werden?

Nein. Ein Arbeitsvertrag ist formfrei gültig, auch mündlich. Nach § 2 Nachweisgesetz muss der Arbeitgeber die wesentlichen Vertragsbedingungen aber spätestens am ersten Arbeitstag schriftlich niederlegen — die Schriftform, wie sie dieser Generator erzeugt, reicht dafür aus.